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Zwischenmiete – Die fast ideale Studentenwohnung

Als Zwischenmiete wird heute gleich ein komplettes Sortiment an Wohnmöglichkeiten bezeichnet, die sich durchweg besonders gut als Studentenbude eignen. Unter der gleichen Bezeichnung ist sogar eine Internetseite entstanden, auf der man viele gute Angebote für ein WG Zimmer, eine Studenten WG oder ein möbliertes Zimmer finden kann.

Dabei funktioniert die klassische Form der Zwischenmiete etwas anders. Hier geht man nämlich davon aus, dass eine Einliegerwohnung oder ein Studentenzimmer zeitlich befristet nicht genutzt wird. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der ständige Bewohner gerade seinen Wehrdienst absolvieren muss oder ein praktisches Jahr im Ausland dazwischen schiebt. Dann möchte man sein gewohntes und lieb gewordenes Quartier natürlich nicht ganz aufgeben, könnte aber über eine Zwischenmiete die dafür anfallenden Kosten senken.

Bei der so genannten Zwischenmiete wird ein zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen. Zu diesem benötigt man aber immer die Zustimmung des Eigentümer bzw. Verwalters des Mietobjektes. Sie sollte am besten schriftlich eingeholt werden. Meistens bekommt man dabei auch gleich Hinweise, wie man den Vertrag über die Zwischenmiete für eine Studentenwohnung möglichst rechtssicher abschließen kann. Dabei wären einige Faktoren zu beachten, die sich von der Zahlung der Miete bis hin zur Übernahme der allgemeinen und verbrauchsabhängigen Betriebskosten erstrecken. Die Betriebskosten dürfen nach der derzeit geltenden Rechtssprechung bis zu einem Kalenderjahr nach Ablauf des dem Abrechnungszeitraum zugrunde liegenden Wirtschaftsjahrs des Vermieters berechnet werden. Deshalb sollte man sich bei der Beendigung eines Vertrages zur Zwischenmiete immer die Folgeadresse des Mieters geben lassen.