- Wenn die Eltern eine Bürgschaft hinterlegen müssen, dann darauf achten, dass sich diese auf ihren Nachwuchs beschränkt!
- Achtung! Jeder Mitbewohner haftet als Gesamtschuldner dem Vermieter gegenüber. Das heißt: schaut Euch Eure zukünftigen Mitbewohner genau an, bevor Ihr etwas unterschreibt!
- Bei Aufnahme des Lebenspartners bedarf es einer Genehmigung des Vermieters und es sollte mit den Mitbewohnern abgestimmt werden.
- Nimmt man nahe Angehörige auf, bedarf es keiner Genehmigung des Vermieters, jedoch darf es zu keiner Überbelegung kommen.